Was kostet die Begleitung?+
10 % der festgesetzten Zulage, ohne Fixkosten und ohne Vorkasse. Bescheinigt die BSFZ Ihr Vorhaben, berechnen wir 20 % des voraussichtlichen Honorars, den Rest, wenn das Finanzamt die Zulage festsetzt. Lehnt die BSFZ ab, zahlen Sie nichts. Setzt das Finanzamt weniger fest als erwartet, verrechnen wir die Anzahlung und erstatten, was zu viel gezahlt wurde.
Wir lassen viel beim Prüfinstitut testen. Zählt das?+
Prüfungen für Zulassung, CE oder Normen nicht. Versuche, ob ein neuer Aufbau überhaupt funktioniert, schon. Entwickelt ein Institut in Ihrem Auftrag mit, zählen 70 % des Auftragswerts.
Wir entwickeln oft für ein konkretes Bauvorhaben. Zählt das?+
Eine Fassade nach Planung des Kunden für ein Objekt meist nicht. Ein neues System, das Sie danach in vielen Projekten verkaufen, in der Regel schon.
Gilt das auch, wenn wir keinen Gewinn machen?+
Ja. Die Zulage wird mit Ihrer Steuer verrechnet, der Rest ausgezahlt (§ 10 FZulG). Ausgenommen sind „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht.
Wir haben ein ZIM- oder DBU-Projekt. Geht das trotzdem?+
Ja, für andere Vorhaben oder andere Kosten. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG).
Wie lange dauert es, bis Geld fließt?+
Die BSFZ entscheidet spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung. Danach verrechnet das Finanzamt die Zulage mit der nächsten Steuerfestsetzung oder zahlt sie aus.