Was kostet die Begleitung?+
10 % der festgesetzten Zulage, ohne Fixkosten und ohne Vorkasse. Bescheinigt die BSFZ Ihr Vorhaben, berechnen wir 20 % des voraussichtlichen Honorars, den Rest, wenn das Finanzamt die Zulage festsetzt. Lehnt die BSFZ ab, zahlen Sie nichts. Setzt das Finanzamt weniger fest als erwartet, verrechnen wir die Anzahlung und erstatten, was zu viel gezahlt wurde.
Wir entwickeln Bauteile für Kunden aus Automotive oder Medizintechnik. Wer hat den Anspruch?+
Zahlt der Kunde die Entwicklung nach Lastenheft und erhält die Rechte, meist er. Bauen Sie auf eigenes Risiko Werkstoff- oder Verfahrenswissen auf, in der Regel Sie. Oft ist es gemischt, das trennen wir im Förder-Check.
Unsere Rezepturen sind Betriebsgeheimnis. Was steht im Antrag?+
Ziel, technische Unsicherheit und Vorgehen. Bestandteile und Mengen gehören nicht hinein. Auf Wunsch unterschreiben wir vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Gilt das auch, wenn wir keinen Gewinn machen?+
Ja. Die Zulage wird mit Ihrer Steuer verrechnet, der Rest ausgezahlt (§ 10 FZulG). Ausgenommen sind „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht.
Wir haben ein ZIM-Projekt oder arbeiten mit einem Institut. Geht das trotzdem?+
Ja, für andere Vorhaben oder andere Kosten. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG). Entwickelt ein Institut in Ihrem Auftrag mit, zählen 70 % des Auftragswerts.
Wie lange dauert es, bis Geld fließt?+
Die BSFZ entscheidet spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung. Danach verrechnet das Finanzamt die Zulage mit der nächsten Steuerfestsetzung oder zahlt sie aus.